Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Röckingen ist gemäß § 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Ziel dieser Planung ist es, eine langfristige, klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung für unsere Gemeinde zu entwickeln und aufzuzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf möglichst effizient und unter verstärkter Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt werden kann.
Mit der Beauftragung der Firma Zeitgeist Engineering GmbH zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung wurde der offizielle Start des Projekts im Februar 2026 gesetzt.
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist während des gesamten Projektzeitraums von besonderer Bedeutung. Insbesondere zu Beginn des Projekts sind Hinweise zu bestehenden Wärmeversorgungsanlagen, geplanten Bauvorhaben, verfügbaren Energiequellen oder sonstige relevante Kenntnisse vor Ort jedoch besonders wertvoll, um eine möglichst vollständige Datengrundlage zu schaffen. Diese nehmen wir gerne per E-Mail über bgm-roeckingen@vg-hesselberg.de entgegen.
Eignungsprüfung:
Der erste Schritt der kommunalen Wärmeplanung – die sogenannte Eignungsprüfung – wurde abgeschlossen. In dieser wurde anhand von Bedarfsabschätzungen und vorhandenen Potenzialen untersucht, für welche Ortsteile der Kommune eine zentrale leitungsgebundene Wärmeversorgung (mittels Wärme-, Biomethan oder Wasserstoffnetz) von vornherein ausgeschlossen werden kann und welche tiefgehender untersucht werden.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung sowie allgemeine Informationen finden Sie hier:
Entwurf Gesamtbericht:
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurde die bestehende Wärmeversorgung im Gemeindegebiet analysiert (Bestandsanalyse). Anschließend wurden Potenziale zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme untersucht (Potenzialanalyse). Auf dieser Grundlage wurde ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung bis 2045 entwickelt und eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Die dargestellten Maßnahmen sind dabei als Handlungsempfehlungen zu verstehen. Sie stellen keine verbindlichen Verpflichtungen für die Gemeinde dar. Über die tatsächliche Umsetzung einzelner Maßnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.
Den Entwurf des Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier:
Vom 23. Oktober 2026 bis einschließlich 30. November 2026 können Stellungnahmen elektronisch an bgm-roeckingen@vg-hesselberg.de übermittelt werden.
Für Ihre Mitwirkung und Ihr Interesse bedanken wir uns herzlich.
